Konsumenten tendieren immer stärker zu persönlicher, qualitativer und vor allem unabhängiger Beratung. Wenn Sie Ihren Versicherungsmakler nicht zum Abschluss von Versicherungsverträgen heranziehen wollen, so kann er als Ihr unabhängiger Berater in Versicherungsangelegenheiten nach den allgemeinen Honorarrichtlinien objektiv Ihre Versicherungen überprüfen, Ihnen ein entsprechendes Deckungskonzept erarbeiten oder Sie bei der außergerichtlichen Erledigung von Schadensfällen einsatzfreudig unterstützen.
Die Tätigkeit des Beraters in Versicherungsangelegenheiten umfasst u.a. folgende Bereiche:
Die Vertretung und Beratung des Versicherungsnehmers durch den Berater in Versicherungsangelegenheiten ist unter § 28 Ziff. 6 und 7 MaklerG zu subsumieren.
Für Tätigkeiten bezüglich Vertragsgestaltung und -verwaltung (wie z.B. einer Risikoanalyse, eines Deckungskonzeptes, Beratung bei Versicherungsabschlüssen, Prüfung bereits bestehender Polizzen und Prämienvorschreibungen sowie die laufende Beratung, nicht aber für Schadenangelegenheiten) kann eine Pauschalierung durch ein Jahreshonorar vereinbart werden.
Mit einem Schadensregulierungsservice stehe ich Ihnen als kompetenter Berater in Versicherungsangelegenheiten zur Verfügung.
Ich übernehme für Sie:
Erfolgshonorar lt. Vereinbarung